DSGVO-Quiz

für Schweizer:innen
Unter gewissen Umständen gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für Nicht-EU-Bürger:innen. Wissen Sie, ob Sie von der DSGVO betroffen sind? Testen Sie Ihr Wissen!

von | 1. März 2021

u

Frage 1
Meine Firma ist in der Schweiz. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für mich nicht.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 1
Die richtige Antwort ist VIELLEICHT

Die DSGVO gilt grundsätzlich für Bürger:innen der EU und des EWR. Wenn auf Sie eines oder mehrere der nachfolgenden Kriterien zutrifft:

□ Sie haben Kund:innen in der EU bzw. im EWR
□ Sie haben eine Niederlassung in der Europäischen Union
□ Sie lassen Daten in der EU verarbeiten (Auftragsverarbeiter)
□ Sie verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens aus der EU, dem EWR
□ Die Geschäfte sind nicht „geringfügig“

Es greift das Marktortprinzip, d.h., Sie unterliegen für Ihre Geschäfte mit EU- / EWR-Bürger:innen der DSGVO

u

Frage 2
Datenschutz geht mich nichts an, das ist nur etwas für größere Firmen.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 2
Die richtige Antwort ist NEIN

□ Auch Sie wollen wissen, was mit Ihren Daten passiert
□ „Tue einem anderen nichts, was du nicht auch erleben willst“
□ Auch Ihre Kund:innen haben das Recht zu wissen, was mit ihren Daten passiert
□ Der Schutz der Daten liegt in Ihrer Verantwortung als Unternehmer:in
□ Kund:innen haben Rechte als natürliche Person

  • Auskunft
  • Richtigstellung
  • Löschung

Datenschutz geht uns alle an!

u

Frage 3
Ich unterliege der DSGVO. Ich brauche einen Vertreter in der EU.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 3
Die richtige Antwort ist JA

Die DSGVO schreibt vor, dass Nicht-EU-Firmen, die der DSGVO unterliegen, eine:n Vertreter:in in der EU benötigen
□ Diese:r Vertreter:in ist Ansprechpartner:in der EU-Behörden
□ Sie können einen Vertreter in jedem beliebigen EU-Land engagieren
□ Suchen Sie sich eine:n Vertreter:in, die sich mit der DSGVO auskennt
□ Die Rechte / Aufgaben einer Vertreterin / eines Vertreters sind analog zur/zum Datenschutzbeauftragten zu sehen

  • Nicht weisungsgebunden
  • Vertritt vor den EU-Behörden

Die DSGVO muss in diesem Punkt noch durch Entscheidungen präzisiert werden

u

Frage 4
Datenschutz und die DSGVO betreffen nur elektronische Daten.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 4
Die richtige Antwort ist NEIN

Die DSGVO betrifft  die strukturierte Verarbeitung von Daten
Beispiele für Verarbeitungsvorgänge sind

  • Schreiben einer Karteikarte
  • Eintrag einer Adresse ins Adressbuch am Handy
  • Der Besuch von Facebook
  • Die Benutzung von WhatsApp
  • Zugriffsstatistik einer Internet-Seite
  • Zahlung einer Rechnung
  • Fernwartung eines Computers
  • Ein Telefonat

Die Ausnahme sind die Unterlagen im sprichwörtlichen Schuhkarton

u

Frage 5
Auch die Daten von Firmen werden durch die DSGVO geschützt.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 5
Die richtige Antwort ist VIELLEICHT

Die DSGVO gilt für personenbezogene Daten
□ Die Daten von Vertreter:innen von Firmen
□ Die Daten von Einzelunternehmer:innen, deren Firma „nur“ den Namen der Person trägt
□ Also immer dann, wenn die Daten einer natürlichen Person betroffen sind

  • Name, Adresse, E-Mail-Adresse
  • Geburtsdatum
  • Vorlieben

Diese Frage ist komplex und nicht ganz einfach zu beantworten. Sobald personenbezogene Daten involviert sind, gilt die DSGVO

u

Frage 6
Es gibt Nicht-EU-Länder mit angemessenem Datenschutzniveau.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 6
Die richtige Antwort ist JA

□ Es gibt eine Liste mit Nicht-EU-Ländern die ein angemessenes Datenschutzniveau erfüllen
□ Derzeit sind 12 Länder auf dieser Liste, eines davon ist die Schweiz
□ Für Länder, die nicht auf dieser Liste stehen, gelten besondere Vorschriften für die Vertragsgestaltung

  • Standardvertragsklauseln
  • Bindende Unternehmensregeln zum Datenschutz
  • Und noch andere

Datenschutz muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als adäquat zu gelten

u

Frage 7
Ich benötige immer die Zustimmung, um personenbezogene Daten zu verarbeiten.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 7
Die richtige Antwort ist NEIN

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung:

  • Ausdrückliche und unmissverständliche Einwilligung
  • Vertragserfüllung
  • Rechtliche Verpflichtung
  • Lebenswichtige Interessen
  • Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse
  • Berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten

Eine Einwilligung benötigen Sie z.B. für Foto- und Filmaufnahmen, die elektronische Zusendungen (Newsletter, Werbung), Verwendung von sensiblen Daten, Daten von Kindern

Überprüfen Sie immer zuerst, ob eine andere Rechtsgrundlage zutrifft

u

Frage 8
Ich benötige nur eine Zustimmung, um personenbezogene Daten zu beliebigen Zwecken verarbeiten zu dürfen.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 8
Die richtige Antwort ist NEIN

Sie dürfen Daten nur nach bestimmten Grundsätzen verarbeiten.
□ Ein Grundsatz ist die Zweckbindung, d.h., Sie dürfen Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, für den Sie sie erhalten haben.
□ Für weitere Zwecke benötigen Sie eine eigene Rechtsgrundlage.
Weitere Grundsätze sind:

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben sowie Transparenz
  • Datenminimierung
  • Richtigkeit
  • Integrität und Vertraulichkeit
  • Speicherbegrenzung

Die Grundsätze der Datenverarbeitung sind bindend

u

Frage 9
Datenschutz bezieht sich – im Rahmen der DSGVO – auf alle Daten

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 9
Die richtige Antwort ist NEIN

Der DSGVO unterliegen nur personenbezogene Daten. Das sind alle Informationen über eine natürliche Person („betroffene Person“) – Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Bankdaten, Sozialversicherungsnummer, Steuernummer
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (sensible Daten) unterliegen noch strengerem Datenschutz. Ihre Verarbeitung ist  verboten, ausser es liegt eine Zustimmung der Betroffenen vor. Sensible Daten sind Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische, religiöse oder weltanschauliche Ansichten, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten, Daten zur sexuellen Orientierung und Daten von Kindern.
u

Frage 10
Datenschutz ist eine furchtbar komplizierte Angelegenheit

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 10
Die richtige Antwort ist NEIN

□ Handy Fernlöschung und Code beim Handy
□ Apps nur aus Playstore oder AppStore
□ Passwort beim Notebook
□ Virenscanner mit aktuellen Virensignaturen
□ Datensicherung
□ Privacy Screen verhindert das Mitlesen
□ Keine vertraulichen Daten im öffentlichen Wlan
□ Altpapier in den Schredder

Daten lassen sich schon mit einfachen Massnahmen schützen

u

Frage 11
Die Datenschutz-Grundverordnung ändert den Datenschutz komplett, es gab davor nichts gleichartiges.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 11
Die richtige Antwort ist NEIN

Die EU hat Datenschutzregeln seit 1995. DAs gilt auch für die Länder der EU, aber auch die Schweiz.
NEU ist allerdings:
□ Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt als verboten
□ Die Strafen sind höher als vor der DSGVO; 2 Mio oder 2% des weltweiten Umsatzes z.B. bei fehlender Dokumentation; 4 Mio oder 4% des weltweiten Umsatzes z.B. bei fehlender Information
□ Die Firmen haben mehr Verantwortung / müssen mehr dokumentieren
□ Personen haben mehr Rechte

Datenschutz gibt es schon viel länger als die Datenschutz-Grundverordnung

u

Frage 12
Es gelten für kleine Firmen andere Regeln als für Großunternehmen.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 12
Die richtige Antwort ist JA

□ Es gilt der Grundsatz der Angemessenheit
□ Datenschutz-Massnahmen sind angepasst zu setzen

  • Der Sensibilität der Daten
  • Der Firmengrösse

□ Strafen müssen angepasst sein

  • Der Schwere des Verstosses
  • Der Firmengrösse

□ Strafen dürfen nicht kumuliert werden
□ Es können auch Verwarnungen ausgesprochen werden

Konsequenzen aus Verstössen sollen treffen, aber nicht das Unternehmen in den Ruin treiben

u

Frage 13
Namen auf Türschildern sind weiterhin erlaubt.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 13
Die richtige Antwort ist JA

□ Eine Zustimmung ist nicht notwendig
□ Eine mögliche Rechtsgrundlage ist „berechtigtes Interesse“

  • Der Besucher:innen
  • Der Bewohner:innen
  • Der Vermieter:innen
  • Der Postzustellung

□ Kann im Mietvertrag geregelt sein -> Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“

Aber: auf Verlangen ist der Name zu entfernen

u

Frage 14
Die Strafen für Datenschutzvergehen können eine Firma in den Ruin treiben.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 14
Die richtige Antwort ist NEIN

□ Es gibt das Mittel der Verwarnung
□ Strafen werden angepasst ausgesprochen
□ Angepasst auf die Sensibilität der zu schützenden Daten
□ Die Schwere des Verstosses
□ Die Grösse der Firma
□ Ein Vorfall darf nur einmal als Gesamtheit gestraft werden, mehrere Teilstrafen (Kumulierung von Strafen) sind nicht legitim

Angemessenheit ist ein wichtiger Begriff

u

Frage 15
Ich darf keine Fotos mehr machen.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 15
Die richtige Antwort ist VIELLEICHT

□ Es ist eine Zustimmung zur Verwendung der Fotos einzuholen
□ Die Zustimmung ist zweckgebunden
□ Für jeden Kanal eine eigene Zustimmung notwendig (Kopplungsverbot)
□ Die Zustimmung muss freiwillig sein
□ Die Zustimmung muss transparent sein
□ Die Zustimmung muss leicht verständlich sein (in einfachen Worten)
□ Die Teilnahme an einer Veranstaltung darf nicht als Zustimmung gewertet werden (gilt auch für andere Zustimmungserklärungen)

Erstellen, verwenden und veröffentlichen von Fotos bedarf der Zustimmung der abgebildeten Person(en)

u

Frage 16
Von Datenverarbeitung betroffene Personen haben umfassende Rechte.

□ Ja
□ Nein
□ Vielleicht

Antwort 16
Die richtige Antwort ist JA

□ Auskunft
□ Berichtigung
□ Löschung
□ Einschränkung der Verarbeitung
□ Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
□ Datenübertragbarkeit
□ Widerruf der Einwilligung
□ Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Broschüre zu den Betroffenenrechten bestellbar unter
https://gutkas-digital.eu/bestellung-ch 

Frage 1
Meine Firma ist in der Schweiz. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für mich nicht.

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 1
Die richtige Antwort ist VIELLEICHT

Die DSGVO gilt grundsätzlich für Bürger:innen der EU und des EWR. Wenn auf Sie eines oder mehrere der nachfolgenden Kriterien zutrifft:

□ Sie haben Kund:innen in der EU bzw. im EWR
□ Sie haben eine Niederlassung in der Europäischen Union
□ Sie lassen Daten in der EU verarbeiten (Auftragsverarbeiter)
□ Sie verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens aus der EU, dem EWR
□ Die Geschäfte sind nicht „geringfügig“

Es greift das Marktortprinzip, d.h., Sie unterliegen für Ihre Geschäfte mit EU- / EWR-Bürger:innen der DSGVO

Frage 2
Datenschutz geht mich nichts an, das ist nur etwas für größere Firmen.

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 2
Die richtige Antwort ist NEIN

□ Auch Sie wollen wissen, was mit Ihren Daten passiert
□ „Tue einem anderen nichts, was du nicht auch erleben willst“
□ Auch Ihre Kund:innen haben das Recht zu wissen, was mit ihren Daten passiert
□ Der Schutz der Daten liegt in Ihrer Verantwortung als Unternehmer:in
□ Kund_innen haben Rechte als natürliche Person

  • Auskunft
  • Richtigstellung
  • Löschung

Datenschutz geht uns alle an!

Frage 3
Ich unterliege der DSGVO. Ich brauche einen Vertreter in der EU.

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 3
Die richtige Antwort ist JA

Die DSGVO schreibt vor, dass Nicht-EU-Firmen, die der DSGVO unterliegen, eine:n Vertreter:in in der EU benötigen
□ Diese:r Vertreter:in ist Ansprechpartner:in der EU-Behörden
□ Sie können eine:n Vertreter:in in jedem beliebigen EU-Land engagieren
□ Suchen Sie sich einen Vertreter / eine Vertreterin, die sich mit der DSGVO auskennt
□ Die Rechte / Aufgaben eines Vertreters sind analog zum Datenschutzbeauftragten zu sehen

  • Nicht weisungsgebunden
  • Vertritt vor den EU-Behörden

Die DSGVO muss in diesem Punkt noch durch Entscheidungen präzisiert werden

Frage 4
Datenschutz und die DSGVO betreffen nur elektronische Daten.

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 4
Die richtige Antwort ist NEIN

Die DSGVO betrifft  die strukturierte Verarbeitung von Daten
Beispiele für Verarbeitungsvorgänge sind

  • Schreiben einer Karteikarte
  • Eintrag einer Adresse ins Adressbuch am Handy
  • Der Besuch von Facebook
  • Die Benutzung von WhatsApp
  • Zugriffsstatistik einer Internet-Seite
  • Zahlung einer Rechnung
  • Fernwartung eines Computers
  • Ein Telefonat

Die Ausnahme sind die Unterlagen im sprichwörtlichen Schuhkarton

Frage 5
Auch die Daten von Firmen werden durch die DSGVO geschützt

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 5
Die richtige Antwort ist VIELLEICHT

Die DSGVO gilt für personenbezogene Daten
□ Die Daten von Vertreter:innen von Firmen
□ Die Daten von Einzelunternehmer:innen, deren Firma „nur“ den Namen der Person trägt
□ Also immer dann, wenn die Daten einer natürlichen Person betroffen sind

  • Name, Adresse, E‑Mail-Adresse
  • Geburtsdatum
  • Vorlieben

Diese Frage ist komplex und nicht ganz einfach zu beantworten. Sobald personenbezogene Daten involviert sind, gilt die DSGVO

Frage 6
Es gibt Nicht-EU-Länder mit angemessenem Datenschutzniveau

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 6
Die richtige Antwort ist JA

□ Es gibt eine Liste mit Nicht-EU-Ländern die ein angemessenes Datenschutzniveau erfüllen
□ Derzeit sind 12 Länder auf dieser Liste, eines davon ist die Schweiz
□ Für Länder, die nicht auf dieser Liste stehen, gelten besondere Vorschriften für die Vertragsgestaltung

  • Standardvertragsklauseln
  • Bindende Unternehmensregeln zum Datenschutz
  • Und noch andere

Datenschutz muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als adäquat zu gelten

Frage 7
Ich benötige immer die Zustimmung, um personenbezogene Daten zu verarbeiten

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 7
Die richtige Antwort ist NEIN

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung:

  • Ausdrückliche und unmissverständliche Einwilligung
  • Vertragserfüllung
  • Rechtliche Verpflichtung
  • Lebenswichtige Interessen
  • Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse
  • Berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten

Eine Einwilligung benötigen Sie z.B. für Foto- und Filmaufnahmen, die elektronische Zusendungen (Newsletter, Werbung), Verwendung von sensiblen Daten, Daten von Kindern

Überprüfen Sie immer zuerst, ob eine andere Rechtsgrundlage zutrifft

Frage 8
Ich benötige nur eine Zustimmung, um personenbezogene Daten zu beliebigen Zwecken verarbeiten zu dürfen

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 8
Die richtige Antwort ist NEIN

Sie dürfen Daten nur nach bestimmten Grundsätzen verarbeiten.
□ Ein Grundsatz ist die Zweckbindung, d.h., Sie dürfen Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, für den Sie sie erhalten haben.
□ Für weitere Zwecke benötigen Sie eine eigene Rechtsgrundlage.
Weitere Grundsätze sind:

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben sowie Transparenz
  • Datenminimierung
  • Richtigkeit
  • Integrität und Vertraulichkeit
  • Speicherbegrenzung

Die Grundsätze der Datenverarbeitung sind bindend

Frage 9
Datenschutz bezieht sich – im Rahmen der DSGVO – auf alle Daten

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 9
Die richtige Antwort ist NEIN

Der DSGVO unterliegen nur personenbezogene Daten. Das sind alle Informationen über eine natürliche Person („betroffene Person“) – Daten wie Name, Adresse, E‑Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Bankdaten, Sozialversicherungsnummer, Steuernummer
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (sensible Daten) unterliegen noch strengerem Datenschutz. Ihre Verarbeitung ist  verboten, ausser es liegt eine Zustimmung der Betroffenen vor. Sensible Daten sind Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische, religiöse oder weltanschauliche Ansichten, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten, Daten zur sexuellen Orientierung und Daten von Kindern.

Frage 10
Datenschutz ist eine furchtbar komplizierte Angelegenheit

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 10
Die richtige Antwort ist NEIN

□ Handy Fernlöschung und Code beim Handy
□ Apps nur aus Playstore oder AppStore
□ Passwort beim Notebook
□ Virenscanner mit aktuellen Virensignaturen
□ Datensicherung
□ Privacy Screen verhindert das Mitlesen
□ Keine vertraulichen Daten im öffentlichen Wlan
□ Altpapier in den Schredder

Daten lassen sich schon mit einfachen Massnahmen schützen

Frage 11
Die Datenschutz-Grundverordnung ändert den Datenschutz komplett, es gab davor nichts gleichartiges.

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 11
Die richtige Antwort ist NEIN

Die EU hat Datenschutzregeln seit 1995. DAs gilt auch für die Länder der EU, aber auch die Schweiz.
NEU ist allerdings:
□ Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt als verboten
□ Die Strafen sind höher als vor der DSGVO; 2 Mio oder 2% des weltweiten Umsatzes z.B. bei fehlender Dokumentation; 4 Mio oder 4% des weltweiten Umsatzes z.B. bei fehlender Information
□ Die Firmen haben mehr Verantwortung / müssen mehr dokumentieren
□ Personen haben mehr Rechte

Datenschutz gibt es schon viel länger als die Datenschutz-Grundverordnung

Frage 12
Es gelten für kleine Firmen andere Regeln als für Großunternehmen.

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 12
Die richtige Antwort ist JA

□ Es gilt der Grundsatz der Angemessenheit
□ Datenschutz-Massnahmen sind angepasst zu setzen

  • Der Sensibilität der Daten
  • Der Firmengrösse

□ Strafen müssen angepasst sein

  • Der Schwere des Verstosses
  • Der Firmengrösse

□ Strafen dürfen nicht kumuliert werden
□ Es können auch Verwarnungen ausgesprochen werden

Konsequenzen aus Verstössen sollen treffen, aber nicht das Unternehmen in den Ruin treiben

Frage 13
Namen auf Türschildern sind weiterhin erlaubt.

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 13
Die richtige Antwort ist JA

□ Eine Zustimmung ist nicht notwendig
□ Eine mögliche Rechtsgrundlage ist „berechtigtes Interesse“

  • Der Besucher:innen
  • Der Bewohner:innen
  • Der Vermieter:innen
  • Der Postzustellung

□ Kann im Mietvertrag geregelt sein -> Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“

Aber: auf Verlangen ist der Name zu entfernen

Frage 14
Die Strafen für Datenschutzvergehen können eine Firma in den Ruin treiben.

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 14
Die richtige Antwort ist NEIN

□ Es gibt das Mittel der Verwarnung
□ Strafen werden angepasst ausgesprochen
□ Angepasst auf die Sensibilität der zu schützenden Daten
□ Die Schwere des Verstosses
□ Die Grösse der Firma
□ Ein Vorfall darf nur einmal als Gesamtheit gestraft werden, mehrere Teilstrafen (Kumulierung von Strafen) sind nicht legitim

Angemessenheit ist ein wichtiger Begriff

Frage 15
Ich darf keine Fotos mehr machen.

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 15
Die richtige Antwort ist VIELLEICHT

□ Es ist eine Zustimmung zur Verwendung der Fotos einzuholen
□ Die Zustimmung ist zweckgebunden
□ Für jeden Kanal eine eigene Zustimmung notwendig (Kopplungsverbot)
□ Die Zustimmung muss freiwillig sein
□ Die Zustimmung muss transparent sein
□ Die Zustimmung muss leicht verständlich sein (in einfachen Worten)
□ Die Teilnahme an einer Veranstaltung darf nicht als Zustimmung gewertet werden (gilt auch für andere Zustimmungserklärungen)

Erstellen, verwenden und veröffentlichen von Fotos bedarf der Zustimmung der abgebildeten Person(en)

Frage 16
Von Datenverarbeitung betroffene Personen haben umfassende Rechte.

□ Ja

□ Nein

□ Vielleicht

Antwort 16
Die richtige Antwort ist JA

□ Auskunft
□ Berichtigung
□ Löschung
□ Einschränkung der Verarbeitung
□ Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
□ Datenübertragbarkeit
□ Widerruf der Einwilligung
□ Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Broschüre zu den Betroffenenrechten bestellbar unter https://gutkas-digital.eu/bestellung-ch 

Sind Sie Meister:in der DSGVO und konnten alle Fragen richtig beantworten?

Wir gratulieren Ihnen herzlich!

Wenn allerdings Fragen offen geblieben sind, melden Sie sich bei uns. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Lücken zu schließen.

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