DSGVO-Quiz
für Schweizer:innen
Frage 1
Meine Firma ist in der Schweiz. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für mich nicht.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 1
Die richtige Antwort ist VIELLEICHT
□ Sie haben Kund:innen in der EU bzw. im EWR
□ Sie haben eine Niederlassung in der Europäischen Union
□ Sie lassen Daten in der EU verarbeiten (Auftragsverarbeiter)
□ Sie verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens aus der EU, dem EWR
□ Die Geschäfte sind nicht „geringfügig“
Es greift das Marktortprinzip, d.h., Sie unterliegen für Ihre Geschäfte mit EU- / EWR-Bürger:innen der DSGVO
Frage 2
Datenschutz geht mich nichts an, das ist nur etwas für größere Firmen.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 2
Die richtige Antwort ist NEIN
□ „Tue einem anderen nichts, was du nicht auch erleben willst“
□ Auch Ihre Kund:innen haben das Recht zu wissen, was mit ihren Daten passiert
□ Der Schutz der Daten liegt in Ihrer Verantwortung als Unternehmer:in
□ Kund:innen haben Rechte als natürliche Person
- Auskunft
- Richtigstellung
- Löschung
- …
Datenschutz geht uns alle an!
Frage 3
Ich unterliege der DSGVO. Ich brauche einen Vertreter in der EU.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 3
Die richtige Antwort ist JA
□ Diese:r Vertreter:in ist Ansprechpartner:in der EU-Behörden
□ Sie können einen Vertreter in jedem beliebigen EU-Land engagieren
□ Suchen Sie sich eine:n Vertreter:in, die sich mit der DSGVO auskennt
□ Die Rechte / Aufgaben einer Vertreterin / eines Vertreters sind analog zur/zum Datenschutzbeauftragten zu sehen
- Nicht weisungsgebunden
- Vertritt vor den EU-Behörden
Die DSGVO muss in diesem Punkt noch durch Entscheidungen präzisiert werden
Frage 4
Datenschutz und die DSGVO betreffen nur elektronische Daten.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 4
Die richtige Antwort ist NEIN
Beispiele für Verarbeitungsvorgänge sind
- Schreiben einer Karteikarte
- Eintrag einer Adresse ins Adressbuch am Handy
- Der Besuch von Facebook
- Die Benutzung von WhatsApp
- Zugriffsstatistik einer Internet-Seite
- Zahlung einer Rechnung
- Fernwartung eines Computers
- Ein Telefonat
Die Ausnahme sind die Unterlagen im sprichwörtlichen Schuhkarton
Frage 5
Auch die Daten von Firmen werden durch die DSGVO geschützt.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 5
Die richtige Antwort ist VIELLEICHT
□ Die Daten von Vertreter:innen von Firmen
□ Die Daten von Einzelunternehmer:innen, deren Firma „nur“ den Namen der Person trägt
□ Also immer dann, wenn die Daten einer natürlichen Person betroffen sind
- Name, Adresse, E‑Mail-Adresse
- Geburtsdatum
- Vorlieben
Diese Frage ist komplex und nicht ganz einfach zu beantworten. Sobald personenbezogene Daten involviert sind, gilt die DSGVO
Frage 6
Es gibt Nicht-EU-Länder mit angemessenem Datenschutzniveau.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 6
Die richtige Antwort ist JA
□ Derzeit sind 12 Länder auf dieser Liste, eines davon ist die Schweiz
□ Für Länder, die nicht auf dieser Liste stehen, gelten besondere Vorschriften für die Vertragsgestaltung
- Standardvertragsklauseln
- Bindende Unternehmensregeln zum Datenschutz
- Und noch andere
Datenschutz muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als adäquat zu gelten
Frage 7
Ich benötige immer die Zustimmung, um personenbezogene Daten zu verarbeiten.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 7
Die richtige Antwort ist NEIN
- Ausdrückliche und unmissverständliche Einwilligung
- Vertragserfüllung
- Rechtliche Verpflichtung
- Lebenswichtige Interessen
- Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse
- Berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
Eine Einwilligung benötigen Sie z.B. für Foto- und Filmaufnahmen, die elektronische Zusendungen (Newsletter, Werbung), Verwendung von sensiblen Daten, Daten von Kindern
Überprüfen Sie immer zuerst, ob eine andere Rechtsgrundlage zutrifft
Frage 8
Ich benötige nur eine Zustimmung, um personenbezogene Daten zu beliebigen Zwecken verarbeiten zu dürfen.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 8
Die richtige Antwort ist NEIN
□ Ein Grundsatz ist die Zweckbindung, d.h., Sie dürfen Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, für den Sie sie erhalten haben.
□ Für weitere Zwecke benötigen Sie eine eigene Rechtsgrundlage.
Weitere Grundsätze sind:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben sowie Transparenz
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Integrität und Vertraulichkeit
- Speicherbegrenzung
Die Grundsätze der Datenverarbeitung sind bindend
Frage 9
Datenschutz bezieht sich – im Rahmen der DSGVO – auf alle Daten
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 9
Die richtige Antwort ist NEIN
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (sensible Daten) unterliegen noch strengerem Datenschutz. Ihre Verarbeitung ist verboten, ausser es liegt eine Zustimmung der Betroffenen vor. Sensible Daten sind Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische, religiöse oder weltanschauliche Ansichten, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Gesundheitsdaten, Daten zur sexuellen Orientierung und Daten von Kindern.
Frage 10
Datenschutz ist eine furchtbar komplizierte Angelegenheit
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 10
Die richtige Antwort ist NEIN
□ Apps nur aus Playstore oder AppStore
□ Passwort beim Notebook
□ Virenscanner mit aktuellen Virensignaturen
□ Datensicherung
□ Privacy Screen verhindert das Mitlesen
□ Keine vertraulichen Daten im öffentlichen Wlan
□ Altpapier in den Schredder
Daten lassen sich schon mit einfachen Massnahmen schützen
Frage 11
Die Datenschutz-Grundverordnung ändert den Datenschutz komplett, es gab davor nichts gleichartiges.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 11
Die richtige Antwort ist NEIN
NEU ist allerdings:
□ Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt als verboten
□ Die Strafen sind höher als vor der DSGVO; 2 Mio oder 2% des weltweiten Umsatzes z.B. bei fehlender Dokumentation; 4 Mio oder 4% des weltweiten Umsatzes z.B. bei fehlender Information
□ Die Firmen haben mehr Verantwortung / müssen mehr dokumentieren
□ Personen haben mehr Rechte
Datenschutz gibt es schon viel länger als die Datenschutz-Grundverordnung
Frage 12
Es gelten für kleine Firmen andere Regeln als für Großunternehmen.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 12
Die richtige Antwort ist JA
□ Datenschutz-Massnahmen sind angepasst zu setzen
- Der Sensibilität der Daten
- Der Firmengrösse
□ Strafen müssen angepasst sein
- Der Schwere des Verstosses
- Der Firmengrösse
□ Strafen dürfen nicht kumuliert werden
□ Es können auch Verwarnungen ausgesprochen werden
Konsequenzen aus Verstössen sollen treffen, aber nicht das Unternehmen in den Ruin treiben
Frage 13
Namen auf Türschildern sind weiterhin erlaubt.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 13
Die richtige Antwort ist JA
□ Eine mögliche Rechtsgrundlage ist „berechtigtes Interesse“
- Der Besucher:innen
- Der Bewohner:innen
- Der Vermieter:innen
- Der Postzustellung
□ Kann im Mietvertrag geregelt sein -> Rechtsgrundlage „Vertragserfüllung“
Aber: auf Verlangen ist der Name zu entfernen
Frage 14
Die Strafen für Datenschutzvergehen können eine Firma in den Ruin treiben.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 14
Die richtige Antwort ist NEIN
□ Strafen werden angepasst ausgesprochen
□ Angepasst auf die Sensibilität der zu schützenden Daten
□ Die Schwere des Verstosses
□ Die Grösse der Firma
□ Ein Vorfall darf nur einmal als Gesamtheit gestraft werden, mehrere Teilstrafen (Kumulierung von Strafen) sind nicht legitim
Angemessenheit ist ein wichtiger Begriff
Frage 15
Ich darf keine Fotos mehr machen.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 15
Die richtige Antwort ist VIELLEICHT
□ Die Zustimmung ist zweckgebunden
□ Für jeden Kanal eine eigene Zustimmung notwendig (Kopplungsverbot)
□ Die Zustimmung muss freiwillig sein
□ Die Zustimmung muss transparent sein
□ Die Zustimmung muss leicht verständlich sein (in einfachen Worten)
□ Die Teilnahme an einer Veranstaltung darf nicht als Zustimmung gewertet werden (gilt auch für andere Zustimmungserklärungen)
Erstellen, verwenden und veröffentlichen von Fotos bedarf der Zustimmung der abgebildeten Person(en)
Frage 16
Von Datenverarbeitung betroffene Personen haben umfassende Rechte.
□ Nein
□ Vielleicht
Antwort 16
Die richtige Antwort ist JA
□ Berichtigung
□ Löschung
□ Einschränkung der Verarbeitung
□ Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
□ Datenübertragbarkeit
□ Widerruf der Einwilligung
□ Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Broschüre zu den Betroffenenrechten bestellbar unter
https://gutkas-digital.eu/bestellung-ch
Wir gratulieren Ihnen herzlich!
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