Daten­schutz für Ihre Webseite

Nach außen hui – das gilt auch beim Daten­schutz bei Webseiten

Jede Webseite benötigt indivi­du­elle Einstel­lungen zum Thema Daten­schutz. Ob es die Zustim­mung zur Speiche­rung von Daten, zur Anzeige von Videos und Karten oder auch das Einbinden von Schriften betrifft. Wir analy­sieren Ihre Webseite auf Schwach­stellen und unter­stützen Sie bei der Behebung.

Zustim­mung Cookies und externe Dienste

Für bestimmte Dienste (z.B. Statis­tiken, Einbin­dung von Videos oder Karten) benötigen Sie die Zustim­mung der Webseitenbesucher:innen, bevor Sie diese Dienste laden dürfen. Wir unter­stützen Sie bei der Auswahl und Einrich­tung der notwen­digen Tools durch folgendes Vorgehen:

  • Techni­sche Analyse der Webseite,
  • Zusam­men­stel­lung der notwen­digen Schritte,
  • Auswahl und Konfi­gu­ra­tion der Tools (landläufig Cookie­banner genannt).

Schriften lokal einbinden

Auch wenn die große Abmahn­welle im Sommer 2022 und vor allem die Aufre­gung darüber in der Zwischen­zeit abgeklungen sind, sind Sie mit lokal einge­bun­denen Schriften auf der sicheren Seite. Was dabei zu tun ist, wissen wir. Und wir erledigen das gerne für Sie.

Daten­schutz­er­klä­rung passend für Ihre Homepage

Jede Homepage ist technisch und inhalt­lich anders. Daher ist es nicht möglich, eine pauschal für alle Homepages gültige Daten­schutz­er­klä­rung zu machen. Diese muss indivi­duell an die bei Ihrer Homepage einge­setzte Technik und Dienste angepasst sein. Die für die Erstel­lung der Daten­schutz­er­klä­rung notwen­digen Schritte sind:

  • Analyse Ihrer Webseite,
  • Schreiben der Datenschutzerklärung.

Daten­schutz­er­klä­rung für Facebook

Ihr Unter­nehmen hat eine Facebook-Seite? Wissen Sie, dass Sie dann gemein­same Verant­wort­liche / gemein­samer Verant­wort­li­cher mit Facebook sind, wenn es um Daten­schutz geht? Daher müssen Sie den Besucher:innen Ihrer Facebook-Seite erklären, was mit ihren Daten gemacht wird. Dazu benötigen Sie eine eigene Daten­schutz­er­klä­rung für Facebook. Diese können Sie von uns zukaufen, wir wissen, was alles drinnen stehen muss.

Auskunfts­be­gehren nach DSGVO und Webseiten

In einem Auskunfts­be­gehren nach DSGVO spielen auch Besuche der Webseite eine Rolle. Was Sie dabei beachten müssen und wie Sie zu den notwen­digen Daten kommen, erklären wir Ihnen.

Weiter­füh­rende Beiträge

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Senden Sie uns eine Nachricht, wir melden uns dann bei Ihnen – per Email oder wenn Sie es wünschen auch gerne telefonisch.

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Alter­nativ können Sie uns ein E‑Mail an office @ gutkas-digital.eu schreiben.

Alle Daten, die Sie uns über dieses Formular übermit­teln, werden verschlüs­selt an uns gesendet. Sie werden zur Bearbei­tung Ihrer Anfrage verwendet.

In unserer Daten­schutz­er­klä­rung finden Sie die vollstän­digen Infor­ma­tionen zur Datenverwendung.