AGBs

GUTKAS digital und daten­schutz e.U.
Ulrike Gutkas, MA
Julius Raab-Prome­nade 41/2.1.7
3100 St. Pölten
+43 720 518891
office@gutkas-digital.eu

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1 Geltung, Vertragsabschluss

1.1 GUTKAS digital und daten­schutz e.U. (im folgenden “Anbie­terin” genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließ­lich auf der Grund­lage dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGBs). Diese gelten für alle Rechts­be­zie­hungen zwischen der Anbie­terin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrück­lich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeb­lich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses gültige Fassung. Abwei­chungen von diesen sowie sonstige ergän­zende Verein­ba­rungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Anbie­terin schrift­lich bestä­tigt werden.

1.3 Allfäl­lige Geschäfts­be­din­gungen der Kund:innen werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzep­tiert, sofern nicht im Einzel­fall ausdrück­lich und schrift­lich anderes verein­bart wird. AGBs des Kunden wider­spricht die Anbie­terin ausdrück­lich. Eines weiteren Wider­spruchs gegen AGBs der Kund_innen durch die Anbie­terin bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGBs werden den Kund:innen bekannt gegeben und gelten als verein­bart, wenn die Kund_innen den geänderten AGBs nicht binnen 14 Tagen in Schrift­form (auch per Fax oder Email) widersprechen.

1.5 Sollten einzelne Bestim­mungen dieser AGBs unwirksam sein, so berührt dies die Verbind­lich­keit der übrigen Bestim­mungen nicht. Auch unter ihrer Zugrun­de­le­gung geschlos­sene Verträge bleiben unver­än­dert gültig. Die unwirk­same Bestim­mung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Anbie­terin sind freiblei­bend und unverbindlich.

1.7 Die Bezie­hungen der Anbie­terin zu ihren Auftraggeber:innen beruhen auf einem Vertrau­ens­ver­hältnis. Die Annahme eines Auftrages ist daher in jenen Fällen ausge­schlossen, in denen dieses Vertrau­ens­ver­hältnis nicht bestehen kann.

1.8 Mit der Auftrags­er­tei­lung erkennt der Kunde / die Kundin die AGBs an.

2 Konzept- und Ideenschutz

Hat der poten­ti­elle Kunde / die poten­ti­elle Kundin von der Anbie­terin vorab bereits ein Konzept erhalten, so gilt nachste­hende Regelung:

2.1 Bereits durch die Einla­dung und die Annahme der Einla­dung durch die Anbie­terin treten die poten­ti­ellen Kund:innen und die Anbie­terin in ein Vertrags­ver­hältnis, dem die AGBs zugrunde liegen.

2.2 Poten­ti­elle Kund:innen anerkennen, dass die Vorleis­tung in Form des Konzepts in allen Teilen (sprach­lich, grafisch, technisch) dem Schutz des Urheber­rechts­ge­setzes unter­liegen. Eine Nutzung und Bearbei­tung dieser Teile ohne Zustim­mung der Anbie­terin ist poten­ti­ellen Kund:innen nicht gestattet.

2.3 Enthält das Konzept Teile, die nicht den Schutz des Urheber­rechts­ge­setzes genießen, sind auch jene Ideen und Elemente des Konzeptes geschützt. Als Idee im Sinne dieser Verein­ba­rung werden insbe­son­dere Werbe­schlag­wörter, Werbe­texte, Grafiken und Illus­tra­tionen usw. angesehen.

2.4 Die poten­ti­ellen Kund:innen verpflichten sich, es zu unter­lassen, diese von der Anbie­terin im Rahmen des Konzeptes präsen­tierten kreativen Werbe­i­deen außer­halb des Korrek­tivs eines später abzuschlie­ßenden Haupt­ver­trages wirtschaft­lich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.5 Der poten­ti­elle Kunde / die poten­ti­elle Kundin kann sich von seinen / ihren Verpflich­tungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemes­senen Entschä­di­gung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollstän­digem Eingang der Zahlung der Entschä­di­gung bei der Anbie­terin ein.

3 Leistungs­um­fang, Auftrags­ab­wick­lung und Mitwir­kungs­pflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbrin­genden Leistungen ergibt sich aus den Angebots­un­ter­lagen, der Auftrags­be­stä­ti­gung sowie eventu­ellen Ergän­zungen dazu in schrift­li­cher Form. Nachträg­liche Änderungen des Leistungs­in­haltes bedürfen der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch die Anbie­terin. Inner­halb des vom Kunden / der Kundin vorge­geben Rahmens besteht bei der Erfül­lung des Auftrages Gestal­tungs­frei­heit der Anbieterin.

3.2 Alle Leistungen der Anbie­terin (insbe­son­dere alle Vorent­würfe und elektro­ni­sche Dateien) sind von der Kund:in zu überprüfen und binnen sieben Werktagen ab Eingang bei den Kund:innen freizu­geben. Bei nicht recht­zei­tiger Freigabe gelten sie als von der Kund:in genehmigt.

3.3 Die Kund:innen werden der Anbie­terin zeitge­recht und vollständig alle Infor­ma­tionen und Unter­lagen zugäng­lich machen, die für die Erbrin­gung der Leistung erfor­der­lich sind. Sie / er wird sie von allen Umständen infor­mieren, die für die Durch­füh­rung des Auftrages von Bedeu­tung sind, auch wenn diese erst während der Durch­füh­rung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde / die Kundin trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer / seiner unrich­tigen, unvoll­stän­digen oder nachträg­lich geänderten Angaben von der Anbie­terin wieder­holt werden müssen oder verzö­gert werden.

3.4 Die Kund:in ist auch verpflichtet, die für die Durch­füh­rung des Auftrages zur Verfü­gung gestellten Unter­lagen (Fotos, Logos etc.) auf allfäl­lige Urheber‑, Marken‑, Kennzei­chen­rechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Kundin / der Kunde garan­tiert, dass die Unter­lagen für den angestrebten Zweck einge­setzt werden können, ohne die Rechte Dritter zu verletzen. Die Anbie­terin haftet im Falle bloß leichter Fahrläs­sig­keit oder nach Erfül­lung ihrer Warnpflicht – jeden­falls im Innen­ver­hältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verlet­zung derar­tiger Rechte Dritter durch zur Verfü­gung gestellte Unter­lagen. Wird die Anbie­terin wegen einer solchen Rechts­ver­let­zung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält die Kundin / der Kunde die Anbie­terin schad- und klaglos. Der / die Kund:in hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruch­nahme Dritter entstehen, insbe­son­dere die Kosten einer angemes­senen recht­li­chen Vertre­tung. Die Kund:innen verpflichten sich, die Anbie­terin bei der Abwehr von allfäl­ligen Ansprü­chen Dritter zu unter­stützen. Die Kundin / der Kunde stellt der Anbie­terin hierfür unauf­ge­for­dert sämtliche Unter­lagen zur Verfügung.

4 Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen

4.1 Falls nicht explizit anders geregelt, werden die Kosten für Fahrt, Aufent­halt und Wegzeit der Anbie­terin, sofern sie für die Ausfüh­rung der Dienst­leis­tung notwendig sind, geson­dert verrechnet.

4.2 Leistungen, die durch Software­än­de­rungen und Software­up­dates notwendig werden.

4.3 Programm­än­de­rungen aufgrund von Änderungen gesetz­li­cher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programm­logik erfordern.

4.4 Die Anbie­terin ist von allen Verpflich­tungen aus einem Auftrag frei, wenn Programm­än­de­rungen, Instal­la­tionen von Zusatz­pro­grammen oder ähnli­ches von Kund:innen, Mitarbeiter:innen des Kunden oder Dritten durch­ge­führt werden.

4.5 Eine barrie­re­freie Ausge­stal­tung iSd Bundes­ge­setzes über die Gleich­stel­lung von Menschen mit Behin­de­rungen (Bundes-Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz – BGStG)“, diese kann geson­dert angefor­dert werden.

4.6 Die Besei­ti­gung von durch die Kund:innen, deren Mitarbeiter:innen oder Dritten verur­sachten Fehlern.

4.7 Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unter­las­sungen bei der Bedie­nung durch den Kunden oder Anwender entstehen.

4.8 Daten­kon­ver­tie­rungen, Wieder­her­stel­lung von Daten­be­ständen und Schnittstellenanpassungen.

5 Fremd­leis­tungen / Beauf­tra­gung Dritter

5.1 Die Anbie­terin ist nach freiem Ermessen berech­tigt, die Leistung selbst auszu­führen, sich bei der Erbrin­gung von vertrags­ge­gen­ständ­li­chen Leistungen sachkun­diger Dritter als Erfül­lungs­ge­hilfen zu bedienen und/oder derar­tige Leistungen zu substi­tu­ieren (“Fremd­leis­tung”).

5.2 Die Beauf­tra­gung von Dritten im Rahmen einer Fremd­leis­tung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Anbie­terin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erfor­der­liche fachliche Quali­fi­ka­tion verfügt.

5.3 Soweit die Anbie­terin notwen­dige oder verein­barte Fremd­leis­tungen in Auftrag gibt, sind die jewei­ligen Auftrag­nehmer keine Erfül­lungs­ge­hilfen der Anbieterin.

5.4 In Verpflich­tungen gegen­über Dritten, die über die Vertrags­lauf­zeit hinaus­gehen, hat der Kunde einzu­treten. Das gilt ausdrück­lich auch im Falle einer Kündi­gung des Vertrags mit der Anbie­terin aus wichtigem Grund.

6 Termine

6.1 Angege­bene Liefer- oder Leistungs­fristen gelten, sofern nicht ausdrück­lich als verbind­lich verein­bart, nur als annähernd und unver­bind­lich. Verbind­liche Termin­ab­spra­chen sind schrift­lich festzu­halten bzw. von der Anbie­terin schrift­lich zu bestätigen.

6.2 Verzö­gert sich die Lieferung/Leistung der Anbie­terin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereig­nisse höherer Gewalt und andere unvor­her­seh­bare, mit zumut­baren Mitteln nicht abwend­bare Ereig­nisse, ruhen die Leistungs­ver­pflich­tungen für die Dauer und im Umfang des Hinder­nisses und verlän­gern sich die Fristen entspre­chend. Sofern solche Verzö­ge­rungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Anbie­terin berech­tigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich die Anbie­terin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurück­treten, nachdem er der Anbie­terin schrift­lich eine angemes­sene Nachfrist von zumin­dest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstri­chen ist. Schaden­er­satz­an­sprüche des Kunden wegen Nicht­er­fül­lung oder Verzug sind ausge­schlossen, ausge­nommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7 Vorzei­tige Auflösung

7.1 Die Anbie­terin ist berech­tigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofor­tiger Wirkung aufzu­lösen. Ein wichtiger Grund liegt insbe­son­dere vor, wenn

  • die Ausfüh­rung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmög­lich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzö­gert wird.
  • der Kunde fortge­setzt, trotz schrift­li­cher Abmah­nung mit einer Nachfrist­set­zung von 14 Tagen, gegen wesent­liche Verpflich­tungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwir­kungs­pflichten, verstößt.
  • berech­tigte Bedenken hinsicht­lich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Anbie­terin weder Voraus­zah­lungen leistet noch vor Leistung der Anbie­terin eine taugliche Sicher­heit leistet.
  • das in Pkt. 1.7 voraus­ge­setzte Vertrau­ens­ver­hältnis nicht mehr vorhanden ist.

7.2 Der Kunde ist berech­tigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfrist­set­zung aufzu­lösen. Ein wichtiger Grund liegt insbe­son­dere dann vor, wenn die Anbie­terin fortge­setzt, trotz schrift­li­cher Abmah­nung mit einer angemes­senen Nachfrist von zumin­dest 14 Tagen zur Behebung des Vertrags­ver­stoßes gegen wesent­liche Bestim­mungen aus diesem Vertrag verstößt.

8 Honorar

8.1 Wenn nichts anderes verein­bart ist, werden 50% des Angebots­wertes als Voraus­zah­lung geleistet. Erst wenn die Voraus­zah­lung auf dem Konto einge­langt ist, beginnt die Anbie­terin mit der Umset­zung des Auftrages. Ab einem Auftrags­vo­lumen von mehr als € 3.000,– kann die Anzah­lung auf Verein­ba­rung auf 1/3 des Auftrags­wertes abgesenkt werden.

8.2 Das Honorar für Jahres­ver­träge, wie z.B. Wartungs­ver­träge, ist jeweils zu Beginn des Vertrags­zeit­raums für den gesamten Zeitraum zu entrichten.

8.3 Bei Aufträgen, die sich länger als ein halbes Jahr hinziehen, kann in Absprache mit dem Kunden auch eine Zwischen­ab­rech­nung erstellt werden.

8.4 Für Liefe­rungen ins EU-Ausland und die Schweiz ist vom Kunden eine gültige UID-Nummer beizu­bringen. Ohne gültige UID-Nummer wird der Kunde als Privat­person behan­delt und die Rechnung mit 20% USt. belastet.

8.5 Alle Leistungen der Anbie­terin, die nicht ausdrück­lich durch das verein­barte Honorar abgegolten sind, werden geson­dert entlohnt. Alle der Anbie­terin erwach­senden Auslagen (bar oder Kredit­karte) sind vom Kunden zu ersetzen.

8.6 Kosten­vor­anschläge der Anbie­terin sind unver­bind­lich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsäch­li­chen Kosten die Kosten laut Angebot / Auftrags­be­stä­ti­gung um mehr als 15% übersteigen, wird die Anbie­terin den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kosten­über­schrei­tung gilt als vom Kunden geneh­migt, wenn der Kunde nicht inner­halb von drei Werktagen ab Hinweis schrift­lich wider­spricht sowie gleich­zeitig kosten­güns­ti­gere Alter­na­tiven bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kosten­über­schrei­tung bis 15 % ist eine geson­derte Verstän­di­gung nicht erfor­der­lich. Diese Kosten­vor­anschlags­über­schrei­tung gilt vom Auftrag­geber von vornherein als genehmigt.

8.7 Für alle Arbeiten der Anbie­terin, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausfüh­rung gebracht werden, gebührt der Anbie­terin das verein­barte Entgelt. Die Anrech­nungs­be­stim­mung des §1168 ABGB wird ausge­schlossen. Mit der Bezah­lung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungs­rechte. Nicht ausge­führte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unter­lagen sind vielmehr unver­züg­lich der Anbie­terin zurückzustellen.

8.8 Für Dienst­leis­tungen, die in den Geschäfts­räumen der Anbie­terin erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Kunden bei diesem erbracht werden, trägt der Kunde die Kosten für Fahrt, Aufent­halt und Wegzeit für die Anbieterin.

9 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungs­er­halt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Einzel­fall können beson­dere Zahlungs­be­din­gungen schrift­lich verein­bart werden. Dies gilt auch für die Weiter­ver­rech­nung sämtli­cher Baraus­lagen und sonstiger Aufwen­dungen. Die von der Anbie­terin gelie­ferte Ware bleibt bis zur vollstän­digen Bezah­lung des Entgelts einschließ­lich aller Neben­ver­bind­lich­keiten im Eigentum der Anbie­terin. Ein Löschen des Admin-Zugangs der Anbie­terin zu Homepages ist bis zur vollstän­digen Bezah­lung der Rechnung untersagt.

9.2 Bei Zahlungs­verzug des Kunden gelten die gesetz­li­chen Verzugs­zinsen in der für Unter­neh­mer­ge­schäfte geltenden Höhe. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, für den Fall des Zahlungs­ver­zugs der Anbie­terin die entste­henden Mahn- und Inkas­so­spesen, soweit sie zur zweck­ent­spre­chenden Rechts­ver­fol­gung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jeden­falls die Kosten zweier Mahnschreiben in markt­üb­li­cher Höhe von derzeit zumin­dest € 20,00 je Mahnung sowie die Kosten eines Mahnschrei­bens eines mit der Eintrei­bung beauf­tragten Rechts­an­walts. Die Geltend­ma­chung weiter­ge­hender Rechte und Forde­rungen bleibt davon unberührt.

9.3 Im Falle des Zahlungs­ver­zuges des Kunden kann die Anbie­terin sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlos­sener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleis­tungen sofort fällig stellen.

9.4 Die Anbie­terin ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Beglei­chung des aushaf­tenden Betrages zu erbringen (Zurück­be­hal­tungs­recht). Die Verpflich­tung zur Entgelt­zah­lung bleibt davon unberührt.

9.5 Wurde die Bezah­lung in Raten verein­bart, so behält sich die Anbie­terin für den Fall der nicht frist­ge­rechten Zahlung von Teilbe­trägen oder Neben­for­de­rungen das Recht vor, die sofor­tige Bezah­lung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Termin­ver­lust).

9.6 Der Kunde ist nicht berech­tigt, mit eigenen Forde­rungen gegen Forde­rungen der Anbie­terin aufzu­rechnen, außer die Forde­rung des Kunden wurde von der Anbie­terin schrift­lich anerkannt oder gericht­lich festgestellt.

10 Eigen­tums­recht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Anbie­terin, einschließ­lich jener aus Präsen­ta­tionen, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Anbie­terin. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den verein­barten Verwen­dungs­zweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwer­tungs­rechten an Leistungen der Anbie­terin setzt in jedem Fall die vollstän­dige Bezah­lung der von der Anbie­terin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Anbie­terin, so beruht diese Nutzung auf einem jeder­zeit wider­ruf­baren Leihverhältnis.

10.2 Inner­halb des ersten Jahres nach Erstel­lung sind Änderungen bzw. Bearbei­tungen von Leistungen der Anbie­terin, wie insbe­son­dere deren Weiter­ent­wick­lung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, nur mit ausdrück­li­cher Zustim­mung der Anbie­terin und – soweit die Leistungen urheber­recht­lich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Anbie­terin, die über den ursprüng­lich verein­barten Zweck und Nutzungs­um­fang hinaus­geht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheber­recht­lich geschützt ist – die Zustim­mung der Anbie­terin erfor­der­lich. Dafür steht der Anbie­terin und dem Urheber eine geson­derte angemes­sene Vergü­tung zu.

10.4 Im Fall der Weiter­ent­wick­lung insbe­son­dere von Webauf­tritten ist auf die Lizenz­rechte zu achten. So müssen von der Anbie­terin einge­setzte Entwick­ler­li­zenzen bei Weiter­ent­wick­lung durch Dritte durch eigene Lizenzen ersetzt werden. Eine Liste der betrof­fenen Produkte kann bei der Anbie­terin angefor­dert werden. Der Kunde garan­tiert, dass er die Lizenz­rechte Dritter einhält. Die Anbie­terin haftet nicht wegen einer Verlet­zung derar­tiger Rechte Dritter durch fehlende Lizenzen. Wird die Anbie­terin wegen einer solchen Rechts­ver­let­zung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Anbie­terin schad- und klaglos. Der Kunde hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruch­nahme Dritter entstehen, insbe­son­dere die Kosten einer angemes­senen recht­li­chen Vertre­tung. Der Kunde verpflichtet sich, die Anbie­terin bei der Abwehr von allfäl­ligen Ansprü­chen Dritter zu unter­stützen. Der Kunde stellt der Anbie­terin hierfür unauf­ge­for­dert sämtliche Unter­lagen zur Verfügung

10.5 Der Kunde haftet der Anbie­terin für jede wider­recht­liche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemes­senen Honorars.

11 Kennzeich­nung

11.1 Die Anbie­terin ist berech­tigt, auf allen Werbe­mit­teln und bei allen Werbe­maß­nahmen auf die Anbie­terin und allen­falls auf den Urheber hinzu­weisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt­an­spruch zusteht. Speziell bei Webseiten ist ein Eintrag der Anbie­terin im Impressum vorzusehen.

11.2 Die Anbie­terin ist vorbe­halt­lich des jeder­zeit mögli­chen, schrift­li­chen Wider­rufs des Kunden dazu berech­tigt, auf eigenen Werbe­trä­gern und insbe­son­dere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmen­logo auf die zum Kunden bestehende oder vorma­lige Geschäfts­be­zie­hung hinzu­weisen (Referenz­hin­weis).

12 Gewähr­leis­tung

12.1 Der Kunde hat allfäl­lige Mängel unver­züg­lich, jeden­falls inner­halb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Anbie­terin, verdeckte Mängel inner­halb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schrift­lich unter Beschrei­bung des Mangels anzuzeigen. Andern­falls gilt die Leistung als geneh­migt. In diesem Fall ist die Geltend­ma­chung von Gewähr­leis­tungs- und Schaden­er­satz­an­sprü­chen sowie das Recht auf Irrtum­s­an­fech­tung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berech­tigter und recht­zei­tiger Mängel­rüge steht dem Kunden das Recht auf Verbes­se­rung oder Austausch der Leistung durch die Anbie­terin zu. Die Anbie­terin wird die Mängel in angemes­sener Frist beheben, wobei der Kunde der Anbie­terin alle zur Unter­su­chung und Mängel­be­he­bung erfor­der­li­chen Maßnahmen ermög­licht. Die Anbie­terin ist berech­tigt, die Verbes­se­rung der Leistung zu verwei­gern, wenn diese unmög­lich oder für die Anbie­terin mit einem unver­hält­nis­mäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetz­li­chen Wandlungs- oder Minde­rungs­rechte zu.

12.3 Beruht der Mangel auf Beistel­lungen oder Mitwir­kungen des Kunden oder auf Änderungen der bereit­ge­stellten Software­pro­dukte durch den Kunden, ist jede unent­gelt­liche Pflicht zur Mängel­be­sei­ti­gung ausge­schlossen. In diesen Fällen gelten die von der Anbie­terin erbrachten Leistungen trotz mögli­chen Einschrän­kungen dennoch als vertrags­gemäß erbracht. Die Anbie­terin wird auf Wunsch des Kunden eine kosten­pflich­tige Besei­ti­gung des Mangels vornehmen.

12.4 Es obliegt auch dem Kunden, die Überprü­fung der Leistung auf ihre recht­liche, insbe­son­dere wettbewerbs‑, marken‑, urheber- und verwal­tungs­recht­liche Zuläs­sig­keit durch­zu­führen. Die Anbie­terin ist nur zu einer Grobprü­fung der recht­li­chen Zuläs­sig­keit verpflichtet. Die Anbie­terin haftet im Falle leichter Fahrläs­sig­keit oder nach Erfül­lung einer allfäl­ligen Warnpflicht gegen­über dem Kunden nicht für die recht­liche Zuläs­sig­keit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorge­geben oder geneh­migt wurden.

12.5 Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegen­über der Anbie­terin gemäß §933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berech­tigt, Zahlungen wegen Bemän­ge­lungen zurück­zu­halten. Die Vermu­tungs­re­ge­lung des §924 ABGB wird ausgeschlossen.

12.6 Von der Gewähr­leis­tung ausge­schlossen sind Ereig­nisse, die von der Anbie­terin nicht beein­flusst werden können. Dies betrifft vor allem Aktivi­täten im Bereich Social Media und die Eintra­gung in Suchmaschinen.

12.7 Die erstellten Webseiten werden in Absprache mit dem Kunden mit einer Software zur Suchma­schi­nen­op­ti­mie­rung ausge­stattet. Entspre­chenden Suchwör­tern werden in Absprache mit dem Kunden gesetzt. Ebenso eine Seiten­be­schrei­bung und ein Seiten­titel. Ebenso werden die Seiten bei geson­derter Beauf­tra­gung mit einem xml-Sitemap versehen und in den gängigen natio­nalen und inter­na­tio­nalen Suchma­schinen angemeldet. Dem Kunden ist in diesem Zusam­men­hang bekannt, dass von der Anbie­terin keine Garantie abgegeben werden kann, dass die Seiten des Kunden von den Suchma­schinen gefunden und in einer bestimmten Form oder einer Reihen­folge angezeigt werden.

12.8 Die Anbie­terin weist den Kunden vor Auftrags­er­tei­lung ausdrück­lich darauf hin, dass die Anbieter von “Social-Media-Kanälen” (z.B. Facebook) es sich in ihren Nutzungs­be­din­gungen vorbe­halten, Werbe­an­zeigen und ‑auftritte aus belie­bigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Es besteht daher das von der Anbie­terin nicht kalku­lier­bare Risiko, dass Einträge ohne Angabe von Gründen entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers erfolgt eine sofor­tige Entfer­nung der Inhalte. Die Wieder­erlan­gung des ursprüng­li­chen, recht­mä­ßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Ausdrück­lich anerkennt der Kunde mit der Auftrags­er­tei­lung, dass die Nutzungs­be­din­gungen von “Social-Media-Kanälen” die Rechte und Pflichten eines allfäl­ligen Vertrags­ver­hält­nisses (mit-)bestimmen. Die Anbie­terin beabsich­tigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszu­führen und die Richt­li­nien von “Social Media Kanälen” einzu­halten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungs­be­din­gungen und der einfa­chen Möglich­keit jedes Nutzers, Rechts­ver­let­zungen zu behaupten und so eine Entfer­nung der Inhalte zu errei­chen, kann die Anbie­terin aber nicht dafür einstehen, dass die beauf­tragten Inhalte jeder­zeit abrufbar sind.

13 Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrläs­sig­keit ist eine Haftung der Anbie­terin und die ihrer Angestellten, Auftrag­nehmer oder sonstigen Erfül­lungs­ge­hilfen für Sach- oder Vermö­gens­schäden des Kunden ausge­schlossen. Dabei ist es gleich­gültig, ob es sich um unmit­tel­bare oder mittel­bare Schäden, entgan­genen Gewinn oder Mangel­fol­ge­schäden, Schäden wegen Verzugs, Unmög­lich­keit, positiver Forde­rungs­ver­let­zung, Verschul­dens bei Vertrags­ab­schluss, wegen mangel­hafter oder unvoll­stän­diger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrläs­sig­keit hat der Geschä­digte zu beweisen. Soweit die Haftung der Anbie­terin ausge­schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persön­liche Haftung ihrer Angestellten, Auftrag­nehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

13.2 Die Haftung für mittel­bare Schäden – wie beispiels­weise entgan­genen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebs­un­ter­bre­chung verbunden sind, Daten­ver­luste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrück­lich ausgeschlossen.

13.3 Jegliche Haftung der Anbie­terin für Ansprüche, die auf Grund der von der Anbie­terin erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrück­lich ausge­schlossen, wenn die Anbie­terin ihrer Hinweis­pflicht nachge­kommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrläs­sig­keit nicht schadet. Insbe­son­dere haftet die Anbie­terin nicht für Prozess­kosten, eigene Anwalts­kosten des Kunden oder Kosten von Urteils­ver­öf­fent­li­chungen sowie für allfäl­lige Schaden­er­satz­for­de­rungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Anbie­terin diesbe­züg­lich schad- und klaglos zu halten.

13.4 Schadens­er­satz­an­sprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jeden­falls aber nach drei Jahren ab der Verlet­zungs­hand­lung der Anbie­terin. Schaden­er­satz­an­sprüche sind der Höhe nach mit dem Auftrags­wert begrenzt.

14 Daten­schutz

14.1 Kund:innen nehmen zur Kenntnis, dass ihre persön­li­chen Daten, zum Zwecke der Vertrags­er­fül­lung, recht­li­cher Verpflich­tungen und Betreuung des Kunden gespei­chert und verar­beitet werden. Dies betrifft vor allem Name / Firma, Beruf, Firmen­buch­nummer, Vertre­tungs­be­fug­nisse, Ansprech­person, Geschäfts­an­schrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefon­nummer, Telefax­nummer, E‑Mail-Adresse, Bankver­bin­dungen, Kredit­kar­ten­daten, UID-Nummer und sonstige notwen­dige Daten.

14.2 Kund:innen erhalten von uns keine elektro­ni­sche Werbung und Newsletter, außer er/sie hat im Zuge eines Double Opt-In Verfahren ausdrück­lich zugestimmt.

14.3 Diese Zustim­mung kann jeder­zeit schrift­lich mittels E‑Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontakt­daten wider­rufen werden.

14.4 Die Anbie­terin verpflichtet sich, die Bestim­mungen der DSGVO einzuhalten.

15 Vertrauen, Integrität, Verschwiegenheit

15.1 Die Anbie­terin behan­delt alle internen Vorgänge und erhal­tenen Infor­ma­tionen, die ihr durch die Arbeit beim Kunden bekannt geworden sind, streng vertrau­lich; insbe­son­dere werden auftrags­be­zo­gene Unter­lagen Dritten nur mit ausdrück­li­cher Zustim­mung des Auftrag­ge­bers zugäng­lich gemacht.

16 Anzuwen­dendes Recht, Erfül­lungsort und Gerichtsstand

16.1 Der Vertrag und alle daraus abgelei­teten wechsel­sei­tigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Anbie­terin und dem Kunden unter­liegen dem öster­rei­chi­schen materi­ellen Recht unter Ausschluss seiner Verwei­sungs­normen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durch­ge­führt wird.

16.3 Erfül­lungsort ist der Sitz der Anbie­terin. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Anbie­terin die Ware dem von ihr gewählten Beför­de­rungs­un­ter­nehmen übergeben hat.

16.4 Als Gerichts­stand für alle sich zwischen der Anbie­terin und dem Kunden ergebenden Rechts­strei­tig­keiten im Zusam­men­hang mit diesem Vertrags­ver­hältnis wird das für den Sitz der Anbie­terin sachlich zustän­dige Gericht verein­bart. Ungeachtet dessen ist die Anbie­terin berech­tigt, den Kunden an seinem allge­meinen Gerichts­stand zu klagen.

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