Datenschutz-Grundverordnung
Was steckt hinter dem Kürzel DSGVO
Die schlechte Nachricht
Es betrifft jedes Unternehmen, so klein kann es gar nicht sein. Ob Sie unter die (wenigen) Ausnahmen fallen, können Sie anhand einfacher Fragen selbst feststellen:
- Sie haben Kundendaten in einem Karteikasten oder Ordner?
- Sie haben ein Smartphone mit Kundendaten?
- Sie nehmen Terminbuchungen per Email entgegen?
Sie haben eine oder mehrere dieser Fragen mit JA beantwortet? Dann gehören auch Sie zu den Betroffenen.
Die gute Nachricht
Sie können sich auf die Verordnung vorbereiten. Mit der richtigen Beratung und Unterstützung können Sie Ihr Unternehmen mit angemessenem Aufwand für die DSGVO fit machen. Teile der Arbeit können Sie selbst machen, für die anderen stehen Ihnen Datenschutzexpert_innen zur Verfügung.
Wir klären mit Ihnen, wie Sie sich auf den 25. Mai 2018 vorbereiten können. Wir legen gemeinsam mit Ihnen den Weg fest, schnüren die notwendigen Arbeitspakete. Nach einer ersten Beratung wissen Sie, was Sie selbst machen können und wofür Sie unsere Unterstützung benötigen.
Blogbeiträge zum Thema
Handy-Apps als Datensammler
Wie geht es dir heute? Hast du gut geschlafen? Die Fragen erscheinen unverfänglich, unwichtig, nebensächlich. Sind sie das wirklich?
Der Ablauf eines Auskunftsersuchens
Natürliche Personen, die von einer Datenverarbeitung betroffen sind, haben spezifische Rechte. Bei Begehren zu den Betroffenenrechten haben Sie Auskunftspflicht.
5 Dinge, die Sie vor dem 25. Mai 2018 tun sollten
Die Uhr tickt! Sind Sie bereit für die DSGVO? Erfahren Sie, welche Dinge Sie unbedingt noch vor dem 25. Mai 2018 abarbeiten sollten. Es ist weniger kompliziert als Sie denken, aber Sie müssen etwas tun!
Grundsätze der Datenverarbeitung
Speichern und verarbeiten Sie nur Daten, die Sie für Ihre Zwecke benötigen bzw. Daten, die Sie auch speichern und verarbeiten dürfen. Machen Sie die Vorgänge transparent.
Erweiterte Informationspflichten
Durch die DSGVO treten mit 25. Mai 2018 erweiterte Informationspflichten für Unternehmern_innen und Vereine in Kraft. Dadurch wird für Kund_innen die Verwendung ihrer Daten klarer.
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Um Daten systematisch zu verarbeiten – und da reicht schon eine Kundenkartei – muss die Verarbeitung auf einer Rechtsgrundlage beruhen. Was ist darunter zu verstehen?
Dokumentation der Datenverarbeitung
Eine wichtige Pflicht im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Dokumentation. Ein Element davon ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Die DSGVO betrifft auch Sie!
99% aller Unternehmer_innen müssen zumindest die Dokumentationspflichten erfüllen. Sie gehören dazu, sobald Sie Adressen auf Ihrem Handy haben – oder auch nur einen Karteikasten mit Kundendaten.
Informationsoffensive DSGVO der WK NÖ
Um den Unternehmerinnen und Unternehmern in Niederösterreich bei der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung unter die Arme zu greifen, bieten die WK NÖ eine Informationsoffensive an.
Wirtschaftskammer Vorarlberg
Wirtschaftskammer Österreich
Republik Österreich
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