AGBs

GUTKAS digital und datenschutz e.U.
Ulrike Gutkas, MA
Julius Raab-Promenade 41/2.1.7
3100 St. Pölten
+43 720 518891
office@gutkas-digital.eu

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1 Geltung, Vertragsabschluss

1.1 GUTKAS digital und datenschutz e.U. (im folgenden „Anbieterin“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Anbieterin schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGBs des Kunden widerspricht die Anbieterin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGBs der Kund_innen durch die Anbieterin bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGBs werden den Kund:innen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn die Kund_innen den geänderten AGBs nicht binnen 14 Tagen in Schriftform (auch per Fax oder Email) widersprechen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Auch unter ihrer Zugrundelegung geschlossene Verträge bleiben unverändert gültig. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Anbieterin sind freibleibend und unverbindlich.

1.7 Die Beziehungen der Anbieterin zu ihren Auftraggeber:innen beruhen auf einem Vertrauensverhältnis. Die Annahme eines Auftrages ist daher in jenen Fällen ausgeschlossen, in denen dieses Vertrauensverhältnis nicht bestehen kann.

1.8 Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde / die Kundin die AGBs an.

2 Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde / die potentielle Kundin von der Anbieterin vorab bereits ein Konzept erhalten, so gilt nachstehende Regelung:

2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Anbieterin treten die potentiellen Kund:innen und die Anbieterin in ein Vertragsverhältnis, dem die AGBs zugrunde liegen.

2.2 Potentielle Kund:innen anerkennen, dass die Vorleistung in Form des Konzepts in allen Teilen (sprachlich, grafisch, technisch) dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes unterliegen. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Anbieterin ist potentiellen Kund:innen nicht gestattet.

2.3 Enthält das Konzept Teile, die nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen, sind auch jene Ideen und Elemente des Konzeptes geschützt. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen usw. angesehen.

2.4 Die potentiellen Kund:innen verpflichten sich, es zu unterlassen, diese von der Anbieterin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.5 Der potentielle Kunde / die potentielle Kundin kann sich von seinen / ihren Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Anbieterin ein.

3 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Angebotsunterlagen, der Auftragsbestätigung sowie eventuellen Ergänzungen dazu in schriftlicher Form. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin. Innerhalb des vom Kunden / der Kundin vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Anbieterin.

3.2 Alle Leistungen der Anbieterin (insbesondere alle Vorentwürfe und elektronische Dateien) sind von der Kund:in zu überprüfen und binnen sieben Werktagen ab Eingang bei den Kund:innen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als von der Kund:in genehmigt.

3.3 Die Kund:innen werden der Anbieterin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie / er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde / die Kundin trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer / seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Anbieterin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4 Die Kund:in ist auch verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Kundin / der Kunde garantiert, dass die Unterlagen für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können, ohne die Rechte Dritter zu verletzen. Die Anbieterin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Anbieterin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält die Kundin / der Kunde die Anbieterin schad- und klaglos. Der / die Kund:in hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Die Kund:innen verpflichten sich, die Anbieterin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Die Kundin / der Kunde stellt der Anbieterin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4 Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen

4.1 Falls nicht explizit anders geregelt, werden die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit der Anbieterin, sofern sie für die Ausführung der Dienstleistung notwendig sind, gesondert verrechnet.

4.2 Leistungen, die durch Softwareänderungen und Softwareupdates notwendig werden.

4.3 Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern.

4.4 Die Anbieterin ist von allen Verpflichtungen aus einem Auftrag frei, wenn Programmänderungen, Installationen von Zusatzprogrammen oder ähnliches von Kund:innen, Mitarbeiter:innen des Kunden oder Dritten durchgeführt werden.

4.5 Eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“, diese kann gesondert angefordert werden.

4.6 Die Beseitigung von durch die Kund:innen, deren Mitarbeiter:innen oder Dritten verursachten Fehlern.

4.7 Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Kunden oder Anwender entstehen.

4.8 Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.

5 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Die Anbieterin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Anbieterin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 Soweit die Anbieterin notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

5.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrags mit der Anbieterin aus wichtigem Grund.

6 Termine

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Anbieterin schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Anbieterin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Anbieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich die Anbieterin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Anbieterin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7 Vorzeitige Auflösung

7.1 Die Anbieterin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
  • der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Anbieterin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Anbieterin eine taugliche Sicherheit leistet.
  • das in Pkt. 1.7 vorausgesetzte Vertrauensverhältnis nicht mehr vorhanden ist.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Anbieterin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8 Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden 50% des Angebotswertes als Vorauszahlung geleistet. Erst wenn die Vorauszahlung auf dem Konto eingelangt ist, beginnt die Anbieterin mit der Umsetzung des Auftrages. Ab einem Auftragsvolumen von mehr als € 3.000,– kann die Anzahlung auf Vereinbarung auf 1/3 des Auftragswertes abgesenkt werden.

8.2 Das Honorar für Jahresverträge, wie z.B. Wartungsverträge, ist jeweils zu Beginn des Vertragszeitraums für den gesamten Zeitraum zu entrichten.

8.3 Bei Aufträgen, die sich länger als ein halbes Jahr hinziehen, kann in Absprache mit dem Kunden auch eine Zwischenabrechnung erstellt werden.

8.4 Für Lieferungen ins EU-Ausland und die Schweiz ist vom Kunden eine gültige UID-Nummer beizubringen. Ohne gültige UID-Nummer wird der Kunde als Privatperson behandelt und die Rechnung mit 20% USt. belastet.

8.5 Alle Leistungen der Anbieterin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Anbieterin erwachsenden Auslagen (bar oder Kreditkarte) sind vom Kunden zu ersetzen.

8.6 Kostenvoranschläge der Anbieterin sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die Kosten laut Angebot / Auftragsbestätigung um mehr als 15% übersteigen, wird die Anbieterin den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen ab Hinweis schriftlich widerspricht sowie gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.7 Für alle Arbeiten der Anbieterin, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Anbieterin das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des §1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Anbieterin zurückzustellen.

8.8 Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen der Anbieterin erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Kunden bei diesem erbracht werden, trägt der Kunde die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die Anbieterin.

9 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Einzelfall können besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Anbieterin gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Anbieterin. Ein Löschen des Admin-Zugangs der Anbieterin zu Homepages ist bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung untersagt.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, für den Fall des Zahlungsverzugs der Anbieterin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie die Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Anbieterin sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4 Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Anbieterin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Anbieterin aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Anbieterin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10 Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Anbieterin, einschließlich jener aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Anbieterin. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Anbieterin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Anbieterin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Anbieterin, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Innerhalb des ersten Jahres nach Erstellung sind Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Anbieterin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Anbieterin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Anbieterin erforderlich. Dafür steht der Anbieterin und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Im Fall der Weiterentwicklung insbesondere von Webauftritten ist auf die Lizenzrechte zu achten. So müssen von der Anbieterin eingesetzte Entwicklerlizenzen bei Weiterentwicklung durch Dritte durch eigene Lizenzen ersetzt werden. Eine Liste der betroffenen Produkte kann bei der Anbieterin angefordert werden. Der Kunde garantiert, dass er die Lizenzrechte Dritter einhält. Die Anbieterin haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch fehlende Lizenzen. Wird die Anbieterin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Anbieterin schad- und klaglos. Der Kunde hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Anbieterin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Anbieterin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung

10.5 Der Kunde haftet der Anbieterin für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

11 Kennzeichnung

11.1 Die Anbieterin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Anbieterin und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Speziell bei Webseiten ist ein Eintrag der Anbieterin im Impressum vorzusehen.

11.2 Die Anbieterin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12 Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Anbieterin, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Anbieterin zu. Die Anbieterin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Anbieterin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Anbieterin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Anbieterin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

12.3 Beruht der Mangel auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden oder auf Änderungen der bereitgestellten Softwareprodukte durch den Kunden, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von der Anbieterin erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Die Anbieterin wird auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels vornehmen.

12.4 Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Anbieterin ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Anbieterin haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Anbieterin gemäß §933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB wird ausgeschlossen.

12.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Ereignisse, die von der Anbieterin nicht beeinflusst werden können. Dies betrifft vor allem Aktivitäten im Bereich Social Media und die Eintragung in Suchmaschinen.

12.7 Die erstellten Webseiten werden in Absprache mit dem Kunden mit einer Software zur Suchmaschinenoptimierung ausgestattet. Entsprechenden Suchwörtern werden in Absprache mit dem Kunden gesetzt. Ebenso eine Seitenbeschreibung und ein Seitentitel. Ebenso werden die Seiten bei gesonderter Beauftragung mit einem xml-Sitemap versehen und in den gängigen nationalen und internationalen Suchmaschinen angemeldet. Dem Kunden ist in diesem Zusammenhang bekannt, dass von der Anbieterin keine Garantie abgegeben werden kann, dass die Seiten des Kunden von den Suchmaschinen gefunden und in einer bestimmten Form oder einer Reihenfolge angezeigt werden.

12.8 Die Anbieterin weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Es besteht daher das von der Anbieterin nicht kalkulierbare Risiko, dass Einträge ohne Angabe von Gründen entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers erfolgt eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass die Nutzungsbedingungen von „Social-Media-Kanälen“ die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Anbieterin beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Anbieterin aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragten Inhalte jederzeit abrufbar sind.

13 Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Anbieterin und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

13.2 Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.3 Jegliche Haftung der Anbieterin für Ansprüche, die auf Grund der von der Anbieterin erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Anbieterin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Anbieterin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Anbieterin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.4 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Anbieterin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.

14 Datenschutz

14.1 Kund:innen nehmen zur Kenntnis, dass ihre persönlichen Daten, zum Zwecke der Vertragserfüllung, rechtlicher Verpflichtungen und Betreuung des Kunden gespeichert und verarbeitet werden. Dies betrifft vor allem Name / Firma, Beruf, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer und sonstige notwendige Daten.

14.2 Kund:innen erhalten von uns keine elektronische Werbung und Newsletter, außer er/sie hat im Zuge eines Double Opt-In Verfahren ausdrücklich zugestimmt.

14.3 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

14.4 Die Anbieterin verpflichtet sich, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten.

15 Vertrauen, Integrität, Verschwiegenheit

15.1 Die Anbieterin behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihr durch die Arbeit beim Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.

16 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Anbieterin und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.

16.3 Erfüllungsort ist der Sitz der Anbieterin. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Anbieterin die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.4 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Anbieterin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Anbieterin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Anbieterin berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

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